Suche

Die MEC als Unternehmen agiert nach einem klar definierten Wertekanon. Dieser besteht im Grundsatz aus den folgenden sechs Aspekten:

ERGEBNISORIENTIERT: Wir verfolgen beharrlich die Erreichung unserer Ziele, reagieren dabei dynamisch und flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen und geben uns erst zufrieden, wenn wir die Ziele erreicht haben.

INTEGER: Wir verhalten uns stets im Einklang mit den Unternehmenswerten, sind verlässlich und korrekt sowie unbestechlich.

INTERDISZIPLINÄR: Wir arbeiten gemeinsam und fachbereichsübergreifend zusammen, um stets optimale Lösungen mit innovativen Ansätzen für unsere Kunden zu finden.

VERANTWORTUNGSBEWUSST: Wir sind uns der Verantwortung unserer Tätigkeit bewusst. Wir sind zuverlässig und stets verbindlich.

PARTNERSCHAFTLICH: Wir gehen respektvoll und wertschätzend miteinander und mit unseren Geschäftspartnern um. Durch kollegiales Miteinander und einen vertrauensvollen Umgang erreichen wir unsere Ziele schneller und effektiver.

KOMMUNIKATIV: Durch eine rechtzeitige und umfassende Kommunikation sorgen wir für einen reibungslosen Informationsfluss. Das persönliche Gespräch hat stets Priorität.

 

Das Handeln der MEC basiert darüber hinaus auf klar formulierten und für alle verbindlichen Geschäftsgrundsätzen. Diese Grundsätze lauten wie folgt:

Unternehmensgrundsätze

1. Wir trennen strikt persönliche Interessen von denen des Unternehmens.
Wenn wir mit Geschäftspartnern zu tun haben, repräsentieren wir die MEC und ihre Interessen. Einen persönlichen Vorteil dürfen wir in diesen Situationen nicht anstreben. Denn sonst würden wir unseren eigenen Vorteil über die Interessen und Ziele des Unternehmens stellen. Damit schaden wir uns selbst und gefährden den Ruf der MEC – manchmal reicht dafür bereits ein Verdacht. Daher vermeiden wir auch nur den Anschein, einen persönlichen Vorteil entgegen den Interessen des Unternehmens anzustreben. Wenn wir uns nicht sicher sind, wenden wir uns an den Vorgesetzten oder unseren Compliance Officer.
2. Wir bieten niemandem einen ungerechtfertigten Vorteil.
Egal ob öffentliche Verwaltung, andere Unternehmen oder sonstige Dritte – wir bieten niemandem einen ungerechtfertigten Vorteil oder lassen zu, dass jemand einen solchen Vorteil erhält. Das gilt auch dann, wenn die Gewährung des Vorteils im Hinblick auf die konkrete Geschäftsentscheidung keinen Unterschied machen würde. Wir müssen bereits den Anschein vermeiden, dass wir durch sachfremde Mittel Einfluss nehmen wollen. Ausnahmen bestehen lediglich hinsichtlich

  • Geschenken, bei denen es sich um symbolhafte oder geringwertige Geschenke handelt und deshalb ausnahmsweise angemessen sind; Zuwendungen von Barzahlungen oder vergleichbaren Leistungen sind generell verboten.
  • Einladungen zu Geschäftsessen, die sich in einem angemessenen Rahmen halten.
3. Wir nutzen unsere Stellung nicht zu persönlichen Vorteilen aus.
Im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten einen persönlichen Vorteil zu fordern oder anzunehmen, ist für uns tabu! Dabei ist es egal, ob eine dienstliche Entscheidung beeinflusst würde oder nicht. Bereits der Anschein oder Verdacht einer Einflussnahme darf nicht entstehen. Ausnahmen bestehen lediglich hinsichtlich

  • Geschenken, bei denen es sich um symbolhafte oder geringwertige Geschenke handelt und deshalb ausnahmsweise angemessen sind; Zuwendungen von Barzahlungen oder vergleichbaren Leistungen sind generell verboten,
  • Einladungen zu Geschäftsessen, die sich in einem angemessenen Rahmen halten.
4. Wir gehen vertraulich mit allen Informationen aus dem Unternehmen um.
Was vertraulich ist, behandeln wir auch so! Entsprechende Informationen und Dokumente geben wir nicht an Dritte – auch nicht nach Beendigung unseres Arbeitsverhältnisses. Ausnahmen bestehen bei

  • Mitarbeitern, die ausdrücklich zur Weitergabe von Informationen und Dokumenten befugt sind,
  • Informationen, die bereits von der MEC veröffentlicht oder öffentlich bestätigt worden sind.


Im Zweifel ist der Datenschutzbeauftragte zu fragen.
5. Wir behandeln alle gleich.
Wir setzen uns für Vielfalt, Chancengleichheit und Toleranz ein. Jede und jeder einzelne von uns. Wir engagieren uns gegen Diskriminierung von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht. Jegliche Formen von Belästigung (z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung) sind für uns tabu. Das gilt natürlich nicht nur innerhalb des Unternehmens, sondern genauso gegenüber Dritten. Wenn wir in eine diskriminierende Situation geraten oder davon erfahren, sprechen wir sofort einen Vorgesetzten oder unseren Compliance Officer an.
6. Wir sind ein fairer Arbeitgeber.
Wir sorgen an allen Standorten deutschlandweit für faire Arbeitsbedingungen. Fairness bedeutet zum Beispiel, dass wir das Recht der Arbeitnehmer respektieren, sich im Rahmen nationaler Rechte und Gesetze zu organisieren. Auch sonst beachten wir die arbeitsrechtlichen Vorschriften.
7. Wir achten das geltende Recht.
Was immer wir tun, wir tun es auf der Grundlage von Recht und Gesetz und den gültigen Unternehmensrichtlinien. Die Einhaltung des geltenden Rechts geht jeder entgegenstehenden Weisung eines Vorgesetzten vor. Damit wir uns entsprechend verhalten, machen wir uns mit den für uns wichtigen Gesetzen, Regelungen und Richtlinien vertraut und halten uns über relevante Neuerungen auf dem Laufenden.